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Bayerisches Eliteförderungsgesetz (BayEFG)


Diese Seite enthält Informationen und Unterlagen zur Durchführung des Bayerischen Eliteförderungsgesetzes für den Bereich der beruflichen Schulen in Bayern.

 

Meldung zur Prüfung 2010

 

Allgemeine Informationen zur Eliteförderung 2010

 

Prüfungstermine 2010

19.05.2010
 

 
Meldung zur Eliteprüfung 2010
Meldetermine
Formblatt zur Meldung einer Kandidatin/eines Kandidaten
Formblätter zur Erklärung einer Fachlehrkraft
Formblatt für eine Verzichtserklärung
Die Kandidatinnen und Kandidaten für die Studienförderung nach Art. 5 BayEFG werden von einer Schule oder Institution in Bayern vorgeschlagen, die die Hochschulzugangsberechtigung verleiht. Eine Eigenbewerbung ist ausgeschlossen.
Die allgemeinen Förderungsvoraussetzungen sowie die Bedingungen für die Zulassung zum schulischen Auswahlverfahren im Bereich der beruflichen Schulen einschließlich der erforderlichen Leistungsvoraussetzungen können dem Merkblatt zur Studienförderung nach
Art. 5 Bayerisches Eliteförderungsgesetz (BayEFG) aus dem Bereich der beruflichen Schulen
(Stand: 02.05.2007) entnommen werden.
Die Meldung beim zuständigen Ministerialbeauftragten erfolgt in zwei Schritten:

-

Vorabmeldung möglicher Kandidatinnen und Kandidaten auf der Grundlage der Ergebnisse der schriftlichen Abschlussprüfung

 

Termin: Montag, 12.07.2010

-

Endgültige Meldung geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten auf der Grundlage der Hochschulzugangsberechtigung

 

Termin: Montag, 19.07.2010
(soweit die erforderlichen Unterlagen nicht bereits früher vorliegen)
Formblatt zur Meldung einer Kandidatin/eines Kandidaten
Die Vorabmeldung und die endgültige Meldung einer Kandidatin/eines Kandidaten erfolgt mit demselben Formblatt. Es werden für die verschiedenen Schularten bzw. Institutionen unterschiedliche Formblätter verwendet.
Diese Formblätter können entweder in Word (elektronisch) oder im PDF-Format (ausgedruckt und per Hand) ausgefüllt werden. Für die Vorlage beim Ministerialbeauftragten gelten die oben genannten Termine. Es wird gebeten, die ausgefüllten Formblätter vorab per Fax vorzulegen.
Formblatt A - FOS/BOS/DBFH
Fachoberschule, Berufsoberschule, DBFH
14 kB
20 kB
Word
PDF
Formblatt A - FAK
Fachakademie

13 kB

19 kB

Word
PDF
Die Absolventen der Fachakademien für Sozialpädagogik werden erst nach dem Absolvieren des Berufspraktikums zur Eliteprüfung zugelassen.
Formblatt A - FS
Fach
schule, Bewerber mit Meisterprüfung

13 kB

19 kB

Word
PDF
Formblatt A - BFS
Berufsfachschulen1)

13 kB

19 kB

Word
PDF
1) Berufsfachschulen des Gesundheitswesens, die als federführende Schulen am Schulversuch "Berufsausbildung und Fachhochschulreife" teilnehmen, sowie die staatliche Berufsfachschule für Hotel- und Tourismusmanagement Wiesau (Schulversuch zur Erprobung der Doppelqualifizierung Berufsausbildung von Assistenten für Hotel- und Tourismusmanagement in Wiesau)
Formblatt A - TK
Telekolleg
13 kB
19 kB
Word
PDF
Formblatt A - BWF
Bundeswehrfachschule
13 kB
19 kB
Word
PDF
Formblatt A - PRO
Propädeutikum
12 kB
18 kB
Word
PDF
Formblatt A - BEG
Begabtenprüfung des StMUK
12 kB
18 kB
Word
PDF
Formblätter zur Erklärung der Fachlehrkraft
Formblatt B - Erklärung der Fachlehrkraft

8 kB

Word
Formblatt für eine Verzichtserklärung einer Kandidatin/eines Kandidaten
Formblatt C - Verzichtserklärung
9 kB
23 kB
Word
PDF

Letzte Änderung
19.05.2010

 
Allgemeine Informationen zur Eliteförderung
Rechtliche Grundlagen

-

Merkblatt zum Zugang zur Studienförderung nach Art. 5 Bayerisches Eliteförderungsgesetz (BayEFG) aus dem Bereich der beruflichen Schulen
(Stand: 31.03.2010)

-

Bayerisches Eliteförderungsgesetz (BayEFG)
Vom 26.04.2005 (GVBl S. 104)

-

Verordnung zur Durchführung des Bayerischen Eliteförderungsgesetzes (DVBayEFG)
Vom 30.06.2005 (GVBl S. 248)
Merkblatt für berufliche Schulen (Stand: 31.03.2010) 61 kB PDF
BayEFG 40 kB PDF
DVBayEFG 25 kB PDF
Weitere Informationen zur Förderung nach dem BayEFG sowie Informationen über weitere Förderungsmöglichkeiten befinden sich auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst:
Förderung nach dem BayEFG
Allgemeine Fördermöglichkeiten
Durchführung der Prüfung
Die Eliteprüfung 2010 wird vom Ministerialbeauftragten für die Berufsoberschulen und Fachoberschulen in Nordbayern durchgeführt.

Letzte Änderung
19.05.2010

 
Prüfungstermine 2010
Im Jahr 2010 wird die Prüfung zum Eliteförderungsgesetz für den Bereich der beruflichen Schulen vom Ministerialbeauftragten für die Berufsoberschulen und Fachoberschulen in Nordbayern durchgeführt. Die Prüfungen finden am
Mittwoch, 28.07.2010 und am
Donnerstag, 29.07.2010
an der
Staatlichen Fachoberschule und Berufsoberschule Erlangen
Drausnickstr. 1c
91052 Erlangen
statt. Soweit erforderlich, wird auch schon bereits am 27.07.2010 geprüft.
Für Kandidatinnen und Kandidaten für die Maximilianeumsprüfung findet eine vorgezogene Eliteprüfung bereits am 25.06.2010 statt.
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