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Feststellungsprüfung / Aufnahmeprüfung für die Vorklasse


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Die rechtlichen Grundlagen zur Feststellungsprüfung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens bei FOS und BOS sowie zur Aufnahmeprüfung für die Vorklasse der BOS finden sich in der Schulordnung für die Berufliche Oberschule - Fachoberschulen und Berufsoberschulen (FOBOS) vom 28.08.2008.
Bürgerservice BAYERN-RECHT: FOBOSO
Feststellungsprüfung für den Nachweis der Eignung für den Bildungsgang der Fachoberschule und der Berufsoberschule
Aufnahmeprüfung für den Eintritt in die Vorklasse der Berufsoberschule
 
Feststellungsprüfungen für den Nachweis der Eignung für den Bildungsgang der Fachoberschule und der Berufsoberschule
Eignung für den Bildungsgang der Fachoberschule (§ 27 Abs. 3 FOBOSO)
"1Die Eignung für den Bildungsgang der Fachoberschule ist gegeben
1. bei Vorliegen der Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder
2. bei einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss.
2Wer im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der in Satz 1 Nr. 2 genannten Fächer keine Note nachweist, ersetzt diese durch das Ergebnis einer Feststellungsprüfung in dem betreffenden Fach. ...  4Der landeseinheitliche Termin der Feststellungsprüfung wird vom Staatsministerium bekannt gegeben; die Prüfungen werden von der aufnehmenden Schule abgenommen. ..."
Eignung für den Bildungsgang der Berufsoberschule (§ 28 Abs. 4 FOBOSO)
"1Die Eignung für den Bildungsgang der Berufsoberschule ist gegeben
1. bei Vorliegen der Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder
2. bei einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss, oder
3. wenn im Jahreszeugnis der Vorklasse oder des Vorkurses in allen Fächern mindestens die Note 4 (mindestens 4 Punkte) erzielt wurde; ...
2Wer im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der in Satz 1 Nr. 2 genannten Fächer keine Note nachweist, ersetzt diese durch die Note im entsprechenden Fach im Jahreszeugnis der Vorklasse oder des Vorkurses oder, sofern im Kalenderjahr der Aufnahme weder eine Vorklasse noch ein Vorkurs besucht wurde, durch das Ergebnis einer Feststellungsprüfung in dem betreffenden Fach. 3Satz 2 gilt entsprechend, soweit im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der in Satz 1 Nr. 2 genannten Fächer eine schlechtere Note als 3 erzielt wurde, sofern die Eignung nicht bereits nach Satz 1 nachgewiesen ist. ..."
Fachliche Hinweise zu den Feststellungsprüfungen für die FOS und die BOS
Die Anforderungen der Feststellungsprüfungen für den Nachweis der Eignung für den Bildungsgang der Fachoberschule und der Berufsoberschule orientieren sich an den von der Kultusministerkonferenz in den Jahren 2003 und 2004 vereinbarten Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss (Jahrgangsstufe 10).
Für weitere Auskünfte können sich Interessenten mit der Schule in Verbindung setzen, an der Sie sich einer Feststellungsprüfung unterziehen möchten.
Termine für das Schuljahr 2010/2011
Die Feststellungsprüfung für für Bewerber der Berufsoberschule, die einen mittleren Schulab-schluss und die notwendige berufliche Vorbildung nachweisen, jedoch die Eignungsvoraus-setzungen nicht erfüllen, sowie für Bewerber der Fachoberschule, die im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik keine Note nachweisen, findet am Mittwoch, den 28. Juli 2010 statt.

 
Aufnahmeprüfung für den Eintritt in die Vorklasse der Berufsoberschule für Bewerber/innen, die keinen mittleren Bildungsabschluss besitzen
§ 31 Abs. 2 FOBOSO
"1Wer eine erfolgreiche Berufsausbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss besitzt, wird in die Vorklasse der Berufsoberschule aufgenommen, wenn er in einer Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik einen Notendurchschnitt von mindestens 3,7 erzielt, wobei keine Note schlechter als 4 sein darf. 2Die Leistungsbewertung erfolgt durch Noten. 3Die Prüfungsaufgaben stellt die oder der Ministerialbeauftragte. 4Der Termin der Prüfung wird vom Staatsministerium bekannt gegeben. ..."
Fachliche Hinweise zu den Aufnahmeprüfungen für die Vorklasse der BOS
Die Aufnahmeprüfungen für den Eintritt in die Vorklasse der Berufsoberschule orientieren sich am Niveau des qualifizierenden Hauptschulabschlusses (Quali).
Aufgabenbeispiele für die Aufnahmeprüfungen zur Vorklasse der Berufsoberschule im Fach Mathematik gibt es auf dieser Website auf den Seiten des Fachbereichs Mathematik.
Aufgaben für die Fächer Deutsch und Englisch können wegen der Beachtung von Copyright-Bestimmungen bei Texten aus Büchern und sonstigen Publikationen nicht ins Internet gestellt werden. Interessenten können sich mit der Schule in Verbindung setzen, an der Sie sich der Aufnahmeprüfung zur Vorklasse der Berufsoberschule unterziehen möchten.
Termine für das Schuljahr 2010/2011

Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in die Vorklasse für Bewerber, die die notwendige berufliche Vorbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss nachweisen, findet am
Mittwoch, den 28. Juli 2010 statt.

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